Zertifiziert nach den Normen:
ICAO: Anhang 14, Band I - Auslegung und Betrieb von Flugplätzen, Absatz 7.4.4
Rumänische Zivilluftfahrtbehörde CAA (Romanian Civil Aeronautical Authority): Nr. 12408 vom 30.05.2008
Eine Unbrauchbarkeitsleuchte besteht aus einem roten feststehenden Licht.
Das Licht hat eine ausreichende Lichtstärke, um unter Berücksichtigung der Lichtstärke der benachbarten Lichter und des allgemeinen Beleuchtungsniveaus, gegen das es normalerweise gesehen werden würde, aufzufallen.
Die Lichtstärke beträgt mehr als 10 cd rotes Licht.
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