Zweck
Ein Hubschrauberlandeplatz muss mit mindestens einem Windrichtungsanzeiger ausgestattet sein.
Ein Windrichtungsanzeiger muss so angebracht sein, dass er die Windverhältnisse über der FATO und der TLOF anzeigt, und zwar so, dass er frei von den Auswirkungen von Luftströmungsstörungen ist, die durch nahe gelegene Objekte verursacht werden. Er muss von einem Hubschrauber im Flug, im Schwebeflug oder auf der Bewegungsfläche sichtbar sein.
Der Windrichtungsanzeiger wird in der Regel über das Stromnetz gespeist und verfügt über eine Fotozelle, so dass die Außenstrahler und das Hindernisfeuer in der Nacht automatisch eingeschaltet werden.
Beschreibung
Material Windsack Leichtes Polyester-Gewebe, 2,4 m lang, größerer Durchmesser 0,6 m
Mast aus rostfreiem Stahl
Sockel als Scharnier konzipiert, um den Socken/Kegel leicht wechseln zu können
Externe oder interne Beleuchtung des Kegels mit LED-Projektoren
Kommt mit einem Hindernis Licht auf der Oberseite für die Markierung
Der Anschlusskasten enthält eine Fotozelle zum automatischen Einschalten der Lichter und Hindernisfeuer während der Nacht
Befestigungen aus rostfreiem Stahl
Konformität/Zertifizierung
Konform gemäß den Normen:
ICAO: Anhang 14, Band I - Auslegung und Betrieb von Flugplätzen
ICAO: Anhang 14, Band II - Hubschrauberlandeplätze
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